Mittwoch, 27. Juli 2011

Mitteilung franz�sische Beh�rde

Seit dem Bestehen von Rauchverboten an �ffentlichen Orten haben sich elektronische Zigaretten als Alternative zur klassischen Zigarette ? der sie optisch �hnlich sehen ? entwickelt. Je nach ge�u�erten Versprechungen und Nikotinkonzentrationen k�nnen diese Produkte entweder als Medikamente oder als Produkte des allgemeinen Gerauchs betrachtet werden. Es hat jedoch bisher keine einzige elektronische Zigarette eine Zulassung als Medizinprodukt erhalten. Elektronische Zigaretten k�nnen keinesfalls in Apotheken verkauft werden, da sie nicht auf der Liste der Produkte f�r den Apothekenverkauf stehen. Im �brigen empfiehlt die Afssaps, diese Produkte nicht zu konsumieren.

Was bezeichnet man als elektronische Zigarette?

Die elektronische Zigarette ahmt die Form einer klassischen Zigarette nach. Der � Tabakteil � hat am Ende eine LED, die optisch eine Verbrennung simuliert, w�hrend sich am anderen Ende ein Widerstand (= Wendel) befindet, der in den � Filterteil � hineinragt. E-Liquid aus Propylenglykol, Glyzerin, diversen Aromen und eventuell Nikotin gibt es in Fl�schchen zum Nachf�llen des verbrauchten Depots. Beim Saugen wird die im Depot enthaltene L�sung erhitzt und der so produzierte Dampf wird vom Anwender inhaliert.

Welcher Status kommt elektronischen Zigaretten zu?

Die Afssaps hat eine Untersuchung zur Feststellung des Status von elektronischen Zigaretten durchgef�hrt, insbesondere in Zusammenhang mit dem behaupteten Verwendungszweck und der Nikotinkonzentration in den Depots.
Elektronische Zigaretten und ihre Nachf�llungen unterliegen den Bestimmungen f�r Medikamente, wenn Sie eines der folgenden Kritierien erf�llen:


- Sie sollen bei der Tabakentw�hnung helfen
- Die Nikotinmenge pro Depot betr�gt 10 mg oder mehr
- Die Nachf�llfl�ssigkeit � e-Liquid � besitzt eine Nikotinkonzentration von 20 mg/ml

oder h�her

In diesen 3 F�llen entspricht das elektronische Ger�t, aus dem die Zigarette besteht, der Definition eines Medizinprodukts und bedarf in dieser Eigenschaft einer CE-Kennzeichnung.

Die anderen Sorten von elektronischen Zigaretten oder Nachf�llfl�ssigkeiten werden als Produkte des allgemeinen Gebrauchs betrachtet. Als solche m�ssen sie den allgemeinen Sicherheitserfordernissen gem�� den Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches (code de la consommation).

Keine elektronische Zigarette verf�gt �ber eine Zulassung als Medikament, da kein Hersteller einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Im �brigen k�nnen elektronische Zigaretten nicht in Apotheken verkauft werden, da sie nicht auf der Liste der Produkte stehen, deren Verkauf in Apotheken gestattet ist.

Welche Risiken k�nnen mit einer falschen Verwendung elektronischer Zigaretten entstehen?

Die Afssaps erinnert daran, dass Nikotin von der WHO als � sehr gef�hrliche � Substanz eingestuft wird und dass die Bestimmungen f�r Medikamente die Verwendung von Nikotinersatzprodukten im Sinn einer begrenzten und kontrollierten Exposition regeln. Die Nachf�llfl�ssigkeiten � e-Liquids � enthalten mehr oder weniger gro�e Mengen Nikotin und k�nnen selbst in Konzentrationen unter 20 mg/ml schwerwiegende unerw�nschte Wirkungen haben, zumal bei Kindern, falls eine unbeabsichtigte Exposition durch Hautkontakt oder Verschlucken erfolgt.
Folglich muss die Kennzeichnung (Verpackung, Etikett) Warnungen und Vorsichtsma�nahmen beinhalten, wie es die europ�ischen Bestimmungen f�r Gefahrstoffe verlangen.

Au�erdem ist es ohne qualitativ und quantitativ ausreichenden Daten schwierig, bez�glich der in elektronischen Zigaretten verwendeten L�sungsmittel ? insbesondere Propylenglykol ? eine endg�ltige Aussage zum Toxizit�tsrisiko zu machen. Es wurde bis heute keine unerw�nschte Wirkung und kein Vergiftungsfall in Verbindung mit dem Vorhandensein dieser L�sungsmittel in elektronischen Zigaretten berichtet.

Wie ist das Abh�ngigkeitsrisiko?

Wie bei klassischen Zigaretten kann der Konsum von elektronischen Zigaretten unabh�ngig von der enthaltenen Nikotinmenge eine Abh�ngigkeit erzeugen. Unabh�ngig von der Nikotinmenge im Depot kann die Verwendung dieses Produkts Anwender, die weder zigaretten- noch nikotinabh�ngig waren, dem Risiko einer neuen Abh�ngigkeit aussetzten.

Die Afssaps empfiehlt daher, diese Art von Produkten nicht zu konsumieren.



Source: http://www.e-zigi.de/blog/mitteilung-der-franzoesischen-gesundheitsbehorde/

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